Flaggen verschiedener Nationen vor einem blauen Himmel

Willkommen in der Zukunft

Als verantwortungsvolle Mitglieder der Vereinten Nationen und Verwalter eines Territoriums, dessen Bevölkerung noch nicht vollständig selbstregierend ist, bekennen wir uns zum Grundsatz, dass das Wohl der Einwohner oberste Priorität hat. Wir verpflichten uns als heiligen Auftrag, im Einklang mit der UN-Charta, die auf Weltfrieden und internationaler Sicherheit basiert, das Wohl dieser Menschen zu fördern.

Unsere Ziele sind:

  • Den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und bildungsmäßigen Fortschritt zu fördern, gerechte Behandlung zu sichern und unser Volk vor Missbräuchen zu schützen, unter Wahrung ihrer kulturellen Identität.
  • Selbstverwaltung zu entwickeln, die politischen Ambitionen unseres Volkes zu berücksichtigen und sie bei der Entwicklung ihrer politischen Institutionen zu unterstützen.
  • Weltfrieden und internationale Sicherheit zu stärken.
  • Aufbau- und Entwicklungsinitiativen zu unterstützen, Forschung zu fördern und mit internationalen Fachorganisationen zusammenzuarbeiten, um soziale, wirtschaftliche und wissenschaftliche Ziele zu erreichen.

IOV Zielvorgabe

Die Internationale Organisation für Völkerrecht, gewährt Rechtssicherheit durch das Völkerrecht. Die Genfer Konvention IV bildet den rechtlichen Rahmen für den Schutz von Personen. Registrierte Personen haben die Möglichkeit, ihren Gerichtstand zu einem internationalen Schiedsgericht zu wechseln, genießen partielle Immunität und können von bestimmten Steuern und Gebühren, wie GEZ-Beiträgen, Krankenkassenbeiträgen, Kfz-Steuer etc., befreit werden. Die Registrierung bei der Internationalen Organisation Völkerrecht bietet:

  1. Schutz durch das Völkerrecht,
  2. Die Möglichkeit zur Änderung des Gerichtsstands,
  3. Gewährung von Teilimmunität,
  4. Engagement im Bereich des Völkerrechts,
  5. Angebot einer Ausbildung im Völkerrecht zum Delegierten oder Schiedsrichter mit Vollimmunität, Unterstützung bei der Umsetzung des „Heiligen Auftrags“, einschließlich der Befreiung, Repatriation und Hospitalisierung von zu schützenden Personen, um das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu verwirklichen.

Was wir tun

Dokumente mit unumstößlicher Beweiskraft legitimieren die IOV und den GdM gemäß Artikel 5b A/RES/53/144 als Schutzmacht gemäß der Vereinssatzung vom 06.08.2023. IOV-Delegierte bieten registrierten Schutzpersonen Unterstützung. Das Völkerrecht untersagt Steuerzahlungen, die für militärische Zwecke verwendet werden könnten. Beiträge an den öffentlichen Rundfunk verstoßen gegen das Völkerrecht, da dieser sich zu einem Propagandakanal für Krieg und Impfungen entwickelt hat. Änderungen des Gerichtsstands verhindern, dass deutsche Gerichte Verfahren gegen immunitätsberechtigte Schutzpersonen einleiten. Gemäß Artikel 73 der UN-Charta unterstützt die IOV den „Heiligen Auftrag“, Schutzpersonen bei Freilassung, Rückführung und Hospitalisierung zu assistieren. Über den GdM können Schadensersatzansprüche, einschließlich immaterieller Schäden, die bis zum Fünffachen des materiellen Schadens betragen können, geltend gemacht werden.

Mehr erfahren

Die Genfer Konventionen